Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privatpraxis für Osteopathie Uta Pittino (gültig ab 01.08.2021)
§ 1 Geschäftsbeziehung
  1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff. BGB – sofern nichts Abweichendes schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
  2. Die Geschäftsbeziehung beginnt, sobald der Patient einen Behandlungstermin mit der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino vereinbart. Die Geschäftsbeziehung kann durch einen beiderseitig unterschriebenen Behandlungshonorarvertrag (dieser wird vor Ort geschlossen) sowohl vom Leistungserbringer (Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino) als auch vom Patienten fixiert werden. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Patient und Leistungserbringer (Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino).
§ 2 Kostenerstattung, Krankenversicherung und Zahlungsmodalitäten
  1. Ansprüche des Patienten auf Erstattung oder Teil-Erstattung des Honorars durch eine Krankenversicherung berühren nicht die Honoraransprüche der Praxis. Die Praxis hat für ihre Dienste immer Anspruch auf das Honorar – auch dann, wenn die Versicherung des Patienten oder sonstige Dritte nicht oder nicht in voller Höhe leisten. Die Praxis erhält das Honorar direkt vom Patienten und führt keine Direktabrechnung mit dessen Versicherung oder sonstigen Dritten durch. Honorare oder Honoraranteile werden auch im Hinblick auf eine mögliche Erstattung nicht gestundet. Lehnt die bezeichnete Versicherung die Erstattung ganz oder teilweise ab, hat der Patient das Honorar dennoch zu bezahlen.
  2. Private physiotherapeutische Leistungen:
    Für private physiotherapeutische Leistungen sind die Preise nicht gesetzlich festgelegt. Unsere derzeit gültigen Vergütungssätze für die ganzheitliche Physiotherapie orientieren sich an den ortsüblichen Preisen. Eine physiotherapeutische Behandlung dauert 55 min., einschließlich eingehender Untersuchung, Behandlung, Beratung und Dokumentation. Der Patient sollte sich bei seinem Kostenträger erkundigen, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden. Ein Anspruch auf eine Vergütungsvereinbarung gemäß seiner individuellen Versicherungsbedingungen bzw. gemäß der Beihilferichtlinien besteht nicht.
  3. Heilpraktiker-Leistungen:
    Heilpraktiker-Leistungen beschränken sich nach Inhalt und Höhe ausdrücklich nicht nur auf diejenigen Leistungen, welche von der Krankenkasse des Patienten erstattet werden. Sie werden allein auf Basis diagnostischer und therapeutischer Fachentscheidungen im Sinne einer naturheilkundlichen Stufendiagnostik erbracht. Soweit Honorare nicht individuell vereinbart sind, orientiert sich die Praxis am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung. Wird vom Patienten ein Rezept für Osteopathie vorgelegt, erhebt die Praxis ein Pauschalhonorar.
  4. Abrechnung
    Die Vergütungen werden mit dem Patienten über die Abrechnungsstelle der Praxis – der Firma PAS Dr. Hammerl GmbH & Co.KG, Gewerbestraße 21, 86720 Nördlingen – mittels Rechnung abgerechnet. Die Abrechnungsstelle erstellt im Auftrag der Praxis die Rechnungen und zieht die Honorarforderungen ein. Mit seiner Terminvereinbarung erteilt der Patient widerruflich sein Einverständnis dazu, dass die zur Rechnungsstellung, zum Einzug und zur Abtretung der Forderung notwendigen persönlichen Behandlungsdaten an die o. g. Verrechnungsstelle übermittelt werden. Diese Daten beinhalten die detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen mit Behandlungsdatum, die dazugehörigen Diagnosen sowie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten.Die Abrechnung erfolgt immer individuell nach Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen sowie Dokumentation) und nie nach aufgewendeter Zeit. Die Dauer der Behandlung (meist zwischen 30 und 60 Minuten) richtet sich individuell nach dem Behandlungsverlauf. Es erfolgt keine Abrechnung gegenüber Dritten (z.B. Krankenkassen). Ob und in welcher Höhe die Vergütung für die Behandlung von der Versicherung des Patienten übernommen wird, hängt individuell von dem vom Patienten gewählten Versicherungstarif ab – bzw. dem Leistungsumfang seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dies muss der Patient (im Vorfeld) mit seiner Versicherung selbst abklären. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenversicherung/ Krankenkasse des Patienten ist die Rechnung vom Patienten in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Zahlung:
    Alle in Rechnung gestellten Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig – unabhängig davon, ob eine Erstattung durch eine Beihilfestelle und/oder private Krankenversicherung möglich ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entsteht ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz – ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung.
§ 3 Datenschutz – Akteneinsichtsrechte und Verschwiegenheit des Behandlers
  1. Alle Patientendaten werden von der Praxis vertraulich behandelt. Gegenüber Dritten werden bezüglich Diagnose, Inhalt von Beratungsgesprächen, Therapie und weiteren Begleitumständen sowie den persönlichen Verhältnissen des Patienten keine Auskünfte erteilt, es sei denn, der Patient stimmt dem ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. im Fall einer eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz oder einer Auskunftspflicht durch behördliche oder gerichtliche Anordnung hin. Die Verschwiegenheit der Praxis gilt auch gegenüber Ehegatten, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, der Patient bestimmt etwas anderes. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr.
  2. Personenbezogene Patientendaten werden von der Praxis ausschließlich gespeichert, soweit dies für Diagnoseberatung und Therapie sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Hier gelten die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erhebt, speichert, nutzt und verarbeitet die Praxis personenbezogene Patientendaten. Im Gesundheitsbereich gemäß § 630 g BGB (Dokumentationspflicht) für maximal 30 Jahre nach der letzten Behandlung und gemäß der Buchhaltungsvorschriften für maximal 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung.Soweit es ausschließlich für Diagnose, Beratung und Therapie erforderlich ist, werden gesundheitsbezogene Patientendaten erhoben, gespeichert und verarbeitet Es gelten die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
    Diese Kategorien von Daten kann die Praxis auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Praxis oder ein Praxismitglied und seine Berufsausübung stattfinden und er/sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten kann. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert.Der Patient hat für alle Datenkategorien das Recht, Auskunft der über ihn gespeicherten Daten bei der Praxis zu erhalten und deren Löschung formlos durch einfache E-Mail zu verlangen – bzw. alternativ deren Sperrung, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer vollständigen Löschung entgegenstehen. Weiterhin hat der Patient das Recht, sich bei der Landesdatenschutzbehörde zu beschweren.Die Praxis darf gespeicherte Daten auch an externe Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, beispielsweise an Rechtsanwälte, Buchhaltungsdienstleister und Steuerberater.
§ 4 Terminabsagen, Stornoklausel, Mitwirkung des Patienten
  1. Alle Termine, die der Patient nicht wahrnehmen kann, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Diese Absage muss bei der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino telefonisch, mündlich oder per Mail vorliegen. Diese Vereinbarung entspricht einer einzuhaltenden Pflicht.
  2. Die Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino wird nach dem Bestellsystem geführt. Die mit dem Patienten vereinbarte Zeit ist ausschließlich für ihn reserviert. Sofern der Patient den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagt, darf ihm der vereinbarte Termin in voller Höhe der Vergütung in Rechnung gestellt werden.
  3. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis als nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Maßnahmen der Therapiesicherung nach dem Behandlungstermin nicht durchführt, Beratungsinhalte ablehnt oder es sich herausstellt, dass er schuldhaft Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt hat oder durch seine Lebensführung Therapiemaßnahmen bewusst vereitelt.
§ 5 Verspätungen und Terminausfall

Sollte sich der Patient zu einem Termin verspäten, so verkürzt sich seine Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 30 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in Rechnung gestellt.

§ 6 Rücktrittsrecht des Patienten

Sollte der Patient mit den Leistungen der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Er ist nicht berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen in seiner Abrechnung zu verhandeln. Das bedeutet, bereits erfolgte Leistungen sind in vollem Umfang zu bezahlen.  Ein Rücktritt vom Behandlungsvertrag muss spätestens 24 Stunden vor dem nächsten Termin bei der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino eingehen –telefonisch, mündlich oder per E-Mail.

§ 7 Rücktrittsrecht der Praxis

Die Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Patient sich entgegen dieser AGB verhält. Auch in diesem Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Alle Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 8 Leistungserbringung

Der Leistungserbringer (die Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino) verpflichtet sich dazu, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.

§ 9 Schadenersatzanspruch

Der Patient hat in Bezug auf § 6 keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 10 Zahlungsverzug

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen auf dem Konto der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino eingegangen sein, so ist die Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).

§ 11 Haftungsausschluss

Die Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino, haftet nicht für Schäden am privaten Eigentum des Vertragspartners – es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt wurde. Ebenso ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Außerdem schließt die Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten/Fahrlässigkeit des Patienten entstehen.

§ 12 Ausführungsort

Ausführungsort des Vertrages ist immer einer der zwei Praxissitze, Ohmstraße 1 in 80802 München oder Mauerkircherstraße 12 in 81679 München.

§ 13 Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gelten die zwischen der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino und dem Vertragspartner (Patienten) geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt. Sollte den AGB nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.

§ 15 Schlussbestimmung

Aussagen, die vom Inhaber oder den Mitarbeitern der Privatpraxis für Osteopathie und Physiotherapie Uta Pittino getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu manchen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als am besten anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.

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